24. Janu­ar 2025

An der Ahr gibt es kaum vorläufigen Hochwasserschutz – Ausbaggern von Geröll- und Geschiebemengen aus dem Flussbett muss oberste Priorität erhalten: CDU-Fraktionen in Kreis und Verbandsgemeinde Altenahr sehen im Januar-Hochwasser ernste Warnzeichen

Das jüngs­te Hoch­was­ser­er­eig­nis vom 9. und 10. Janu­ar hat uns vor Augen geführt, wie angreif­bar die flut­be­trof­fe­nen Orte an der Ahr nach wie vor sind,“ so skiz­ziert der Vor­sit­zen­de der CDU-Kreis­­tags­­frak­­ti­on, Micha­el Kor­den, die ange­spann­te Situa­ti­on rund um das The­ma „Hoch­was­ser­schutz“. Im Nach­gang wur­de deut­lich, wie knapp man an man­chen Stel­len noch ein­mal vor grö­ße­ren Schä­den ver­schont geblie­ben sei. So hat auch Bür­ger­meis­ter Domi­nik Gie­ler für die Ver­bands­ge­mein­de Alte­n­ahr in einem Schrei­ben an die SGD Nord und die Kreis­ver­wal­tung alar­mie­ren­de Beob­ach­tun­gen mit kon­kre­ten Bei­spie­len erläu­tert, wo aus sei­ner Sicht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht.

Vor die­sem Hin­ter­grund schlägt die CDU-Kreis­­tags­­frak­­ti­on vor, aus aktu­el­lem Anlass eine Infor­ma­ti­on der Kreis­ver­wal­tung zum Hoch­was­ser­er­eig­nis im Rah­men der Sit­zung des Kreis- und Umwelt­aus­schus­ses am Mon­tag, 27.01.2025 vor­zu­se­hen. Im Ergeb­nis soll­te sich der Kreis­tag eine Mei­nung bil­den, ob auf­grund der lan­gen Umset­zungs­zeit für alle geplan­ten über 700 Ein­zel­maß­nah­men der Gewäs­ser­wie­der­her­stel­lung zur Gefah­ren­ab­wehr pro­vi­so­ri­sche Siche­rungs­maß­nah­men vor­zu­neh­men sind oder durch eine Prio­ri­sie­rung von Maß­nah­men an Pro­blem­stel­len kurz­fris­tig wir­ken­de Lösun­gen vor­ge­zo­gen wer­den müssen.

Die CDU im Kreis­tag und die CDU im Ver­bands­ge­mein­de­rat Alte­n­ahr sehen durch die aktu­el­le Lage die Befürch­tung vie­ler Men­schen im Ahrtal bestä­tigt, dass es drei­ein­halb Jah­re nach der Flut­ka­ta­stro­phe kaum Ansät­ze für einen vor­über­ge­hen­den oder pro­vi­so­ri­schen Hoch­was­ser­schutz gibt. Selbst ein „sta­tis­tisch“ zwei­jäh­ri­ges Ereig­nis wie jetzt im Janu­ar brin­ge das Gewäs­ser schon an den Rand der Kapa­zi­tä­ten, so die CDU-Frak­­ti­ons­­vor­­­si­t­­zen­­de im Rat der Ver­bands­ge­mein­de Alte­n­ahr Ute Gabri­el und ihr Stell­ver­tre­ter Juli­us Knieps. Einer der Haupt­grün­de dafür ist, dass der Fluss­lauf der Ahr immer noch so vol­ler Geröll- und Geschie­be­men­gen ist, dass das Gewäs­ser­bett sehr deut­lich über dem Stand vor dem Flut­ereig­nis 2021 steht. Das führt dazu, dass auch klei­ne­re Hoch­was­ser­la­gen den Fluss wort­wört­lich zum „Über­lau­fen“ brin­gen. Hier muss nach Mei­nung der Christ­de­mo­kra­ten auch sehr kri­tisch die Rol­le der für die was­ser­recht­li­che Geneh­mi­gung zustän­di­gen Struk­­tur- und Geneh­mi­gungs­di­rek­ti­on (SGD) des Lan­des hin­ter­fragt wer­den. Bis­lang wur­den von die­ser Sei­te das Aus­bag­gern die­ser über­schüs­si­gen Mas­sen aus der Ahr eher restrik­tiv behandelt.

Bür­ger­meis­ter Domi­nik Gie­ler hat­te in sei­nem Schrei­ben an die Kreis­ver­wal­tung und die SGD die Situa­ti­on plas­tisch geschil­dert. „Die Beob­ach­tun­gen sind alar­mie­rend. Die Bun­des­stra­ße zwi­schen Hön­nin­gen und Ahr­brück war aktu­ell über­flu­tet, wäh­rend sol­che Vor­fäl­le bei den Hoch­was­ser­er­eig­nis­sen vor 2021 nicht in dem­sel­ben Aus­maß auf­tra­ten. Im Ahr­be­reich zwi­schen Ahr­brück und Kreuz­berg lief das Was­ser wie­der über die Wie­sen wie bereits in den frü­hen Stun­den 2021. In Reim­erz­ho­ven ver­zeich­ne­ten wir ledig­lich noch 10 Zen­ti­me­ter bis zum Stra­ßen­ni­veau. Zwi­schen Reim­erz­ho­ven und Laach muss­te bereits die Spund­wand errich­tet wer­den, um die dort leben­den Bür­ger zu schüt­zen. Anwoh­ner berich­ten, dass die Pegel­stän­de in Laach sogar um 1,50 m höher waren als bei ver­gleich­ba­ren Pegel­stän­den vor 2021. Auch die Unter­füh­rung zwi­schen May­schoß und Rech war über­flu­tet, so dass May­schoß, Laach und Reim­erz­ho­ven von der Außen­welt abge­schnit­ten war. Die ein­zi­ge Zufahrt zu den betrof­fe­nen Gebie­ten war ledig­lich mit Gelän­de­wa­gen und Schnee­ket­ten möglich.

Aus Gie­lers Sicht ist drin­gen­der Hand­lungs­be­darf gege­ben. Bei allem Ver­ständ­nis rund um Geneh­mi­gun­gen, Pla­nun­gen und Aus­schrei­bun­gen kön­ne es nicht sein, dass man drei­ein­halb Jah­re nach der Flut erst dort ste­he, wo man der­zeit ste­he. Betrach­te man die oben auf­ge­führ­ten Beob­ach­tun­gen müs­se fest­ge­stellt wer­den, dass man aktu­ell kei­nen bes­se­ren Zustand der Ahr haben, son­dern einen deut­lich schlech­te­ren. Alle der oben ange­spro­che­nen Beob­ach­tun­gen konn­ten in 2016 und 2021 erst bei einem deut­lich höhe­ren Pegel­stand gemacht werden.“