27. Juli 2017

Einführung eines ÖPNV Gästetickets für die Verbandsgemeinde Altenahr auf Antrag des CDU Gemeindeverbandes Altenahr zum 1.4.2018 — Busse und Bahnen kostenlos für Touristen

Die CDU konn­te auf der Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum neu­en ÖPNV-Gäs­te­­­ti­­cket, zahl­rei­che Hote­liers und Inha­ber von Feri­en­woh­nun­gen  aus der gesam­ten Ver­bands­ge­mein­de Alte­n­ahr begrü­ßen. Ste­phan Pau­ly, Geschäfts­füh­rer der VRM GmbH, refe­rier­te zur Ein­füh­rung des ÖPNV-Gäs­te­­­ti­­ckets aus Sicht der betei­lig­ten Ver­kehrs­be­trie­be. Der Gast bezahlt pro Übernachtung/pro Per­son 0,60€ an sei­ne Unter­kunft für das VRM Gäste­ti­cket. Die Betrie­be füh­ren die­sen Betrag über die Ver­bands­ge­mein­de an den VRM ab. Damit kann der Gast im Gel­tungs­be­reich des VRM im gesam­ten nörd­li­chen Rhein­­land-Pfalz alle Bus­se und Bah­nen kos­ten­los nutzen.

Aus Sicht der CDU wäre das Gäste­ti­cket für den Tou­ris­mus der Ver­bands­ge­mein­de ein gro­ßer Vor­teil, es macht die Feri­en­re­gi­on Mit­tel­ahr noch attrak­ti­ver. „Das wird nach­her ein tol­les Mar­ke­ting­mit­tel, gera­de im Hin­blick auf die Lan­des­gar­ten­schau in Bad Neu­en­ahr-Ahr­­wei­­ler. Die Gäs­te wer­den Sie aus­drück­lich fra­gen, ob Sie ein Gäste­ti­cket anbie­ten. Wenn das nicht der Fall ist, buchen die Gäs­te bei Ihrem Nachbarn.

Der kos­ten­lo­se Trans­fer mit Hil­fe des Gäste­ti­ckets ist gera­de für den Wan­der­tou­ris­mus an der Mit­tel­ahr und den Sei­ten­tä­lern ein wich­ti­ger Mei­len­stein, um neue Über­nach­tungs­gäs­te zu bin­den, so die Vor­sit­zen­de des CDU Gemein­de­ver­ban­des Ingrid Näkel-Sur­­ges Mit der Ein­rich­tung des Gäste­ti­ckets erhal­ten die betei­lig­ten Betrie­be der Ver­bands­ge­mein­de für ihre Gäs­te ein attrak­ti­ves zukunfts­ori­en­tier­tes ÖPNV (Fahr­­preis-) Ange­bot, wie es in vie­len Frem­den­ver­kehrs­re­gio­nen heu­te schon selbst­ver­ständ­lich ist. Dabei ist es jedem Beher­ber­gungs­be­trieb frei­ge­stellt, ob er sich betei­ligt oder nicht.

Die CDU hofft, dass der Ver­bands­ge­mein­de­rat zeit­nah sei­ne Zustim­mung zur Ein­füh­rung des Gäste­ti­ckets gibt, so dass die not­wen­di­gen Ver­trä­ge und Tickets auch pünkt­lich zum 1.4.201818 auch an die betei­lig­ten Betrie­be bzw. an deren Gäs­te aus­ge­ge­ben wer­den können.